Zoll und Drittland
Innerhalb der EU reist Wein ohne Zollformalitäten, Verbrauchsteuern können trotzdem anfallen. Für die Schweiz, Großbritannien, Norwegen oder Ziele in Asien braucht jedes Paket eine Zollinhaltserklärung mit Warenbeschreibung, Wert, Gewicht, Zolltarifnummer und Ursprungsland je Position. Stillwein in Flaschen bis zwei Liter fällt unter die Tarifnummer 2204 21, Schaumwein unter 2204 10.
Ursprungsland ist das Land, in dem der Wein erzeugt wurde, also etwa Frankreich oder Italien und nicht „EU“. Ab einem Warenwert von 1.000 Euro ist zusätzlich eine elektronische Ausfuhranmeldung nötig. Wer die Einfuhrabgaben trägt, sollte vor dem Versand feststehen, sonst bleibt das Paket beim Zoll des Ziellandes liegen.
Versicherung
Die Grundhaftung der Paketdienste ist begrenzt. Bei DHL Paket deckt sie Schäden bis 500 Euro, wer mehr absichern will, bucht eine Transportversicherung dazu. Eine Kiste gereifter Burgunder oder einige Magnumflaschen überschreiten diesen Betrag schnell.
Bewährt hat sich eine feste Regel: Ab einem bestimmten Warenwert wird die Versicherung automatisch mitgebucht, ohne dass jemand im Einzelfall daran denken muss. Kommt es zum Schaden, zählen Fotos von Karton und Inhalt und die aufbewahrte Verpackung.
Sendungsverfolgung und Zustellquote
Eine Sendungsnummer nützt wenig, solange niemand hinsieht. Wertvoll wird sie, wenn der Status jeder Sendung regelmäßig abgefragt wird und Auffälligkeiten gemeldet werden, etwa ein Paket, das seit drei Tagen keinen neuen Scan hatte.
Die Zustellquote im ersten Versuch zeigt, wie gut Adressen und Versandtage gewählt sind. Wer sie über Wochen beobachtet, sieht zum Beispiel, dass Lieferungen an Firmenadressen am Freitagnachmittag häufig scheitern, und kann den Versand entsprechend legen.