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Zolltarifnummern für Wein

Welche KN-Nummer gehört auf Zollinhaltserklärung und Ausfuhranmeldung?

Für die Ausfuhr aus der EU braucht jede Position eine achtstellige Nummer der Kombinierten Nomenklatur (KN). Die ersten sechs Stellen sind das weltweit einheitliche Harmonisierte System, die Stellen sieben und acht sind EU-Recht. Das Zielland reiht ab der siebten Stelle nach seinem eigenen Tarif ein.

Der Finder folgt der KN 2026. Verbindlich ist der Elektronische Zolltarif (EZT-online) beziehungsweise eine verbindliche Zolltarifauskunft.

Finder

Was wird verschickt?
Behältnis
Erzeugt in
Schaumwein-Art
Welcher Wein über 15 % vol?
Herkunftsbezeichnung
Farbe
Region der g.U.

Die KN nennt nur diese Regionen ausdrücklich. Alle anderen g.U.-Weine laufen unter „andere“.

Alkoholgehalt

Was dahinter steckt

Ursprungsland

Ursprungsland eines Weins ist das Land, in dem die Trauben geerntet wurden (Anhang 22-01 der Delegierten Verordnung zum Zollkodex). Bei einem Verschnitt aus mehreren Ländern gilt das Land mit dem größeren Gewichtsanteil. „EU“ ist kein Ursprungsland.

Für die Schweiz und Großbritannien zählt zusätzlich der Präferenzursprung. EU-Wein ist dort nur dann zollfrei oder zollermäßigt, wenn die Rechnung eine Ursprungserklärung trägt. Ab einem Sendungswert von 6.000 Euro muss der Ausführer dafür als Registrierter Ausführer (REX) eingetragen sein. Wein aus Chile oder Südafrika, der aus einem deutschen Lager verschickt wird, bekommt keine Präferenz und zahlt den Drittlandszoll des Ziellandes.

Wohin die Nummer gehört

Auf der Zollinhaltserklärung CN23 und der Handelsrechnung genügt die sechsstellige HS-Nummer, die achtstellige schadet nicht. Die elektronische Ausfuhranmeldung (ATLAS) verlangt die achtstellige KN-Nummer je Position. Sie ist nötig, sobald eine Sendung 1.000 Euro oder 1.000 Kilogramm übersteigt, und sie ist zugleich der Ausfuhrnachweis für die umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung.

Neben der Nummer braucht jede Position eine klare Beschreibung mit Anzahl der Flaschen, Inhalt je Flasche, Alkoholgehalt und Jahrgang, dazu Wert, Netto- und Bruttogewicht und das Ursprungsland. Die Angaben auf der Zollinhaltserklärung müssen zur Rechnung passen.

Verbrauchsteuer

Deutschland besteuert Stillwein nicht, Schaumwein mit 136 Euro je Hektoliter (51 Euro unter 6 % vol) und Zwischenerzeugnisse wie Port, Sherry oder Wermut mit 153 Euro je Hektoliter (102 Euro bis 15 % vol). Ein Wein, dessen Alkohol vollständig aus der Gärung stammt, bleibt bis 18 % vol steuerlich Wein, auch wenn er die 15 Prozent überschreitet. Bei Ausfuhr in ein Drittland fällt die Steuer des Ziellandes an, die deutsche Schaumweinsteuer auf bereits versteuerte Ware wird nicht erstattet.

Verbindlichkeit

Dieser Finder bildet die Regeln der KN 2026 für Wein ab, so wie sie in unserer Versandsoftware für mehrere tausend Artikel laufen. Er ersetzt keine Zollauskunft. Verbindlich sind der Elektronische Zolltarif der deutschen Zollverwaltung und, auf Antrag, eine verbindliche Zolltarifauskunft. Für die Einfuhrseite gilt der Tarif des Ziellandes, in der Schweiz Tares, in Großbritannien der UK Trade Tariff.