Ursprungsland
Ursprungsland eines Weins ist das Land, in dem die Trauben geerntet wurden (Anhang 22-01 der Delegierten Verordnung zum Zollkodex). Bei einem Verschnitt aus mehreren Ländern gilt das Land mit dem größeren Gewichtsanteil. „EU“ ist kein Ursprungsland.
Für die Schweiz und Großbritannien zählt zusätzlich der Präferenzursprung. EU-Wein ist dort nur dann zollfrei oder zollermäßigt, wenn die Rechnung eine Ursprungserklärung trägt. Ab einem Sendungswert von 6.000 Euro muss der Ausführer dafür als Registrierter Ausführer (REX) eingetragen sein. Wein aus Chile oder Südafrika, der aus einem deutschen Lager verschickt wird, bekommt keine Präferenz und zahlt den Drittlandszoll des Ziellandes.